Spielordnung des Langenfelder Tennis-Club 76 e.V.

§ 1 Allgemeines

Zweck dieser Spielordnung sind einheitliche Richtlinien für den Tennisspielbetrieb des LTC 76 zu schaffen. Anträge auf Änderung dieser Ordnung seitens der Mitglieder sind schriftlich an den Vorstand einzureichen.

 

§ 2 Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, sofern sie ihren Beitrag entrichtet haben sowie ihren sonstigen Verpflichtungen nachgekommen sind.

 

§ 3 Tennissaison und Tenniskleidung

Während der Tennissaison eines jeden Jahres darf auf den Tennisplätzen nur in 
Tenniskleidung  gespielt werden.

 

§ 4 Spieldauer

  1. Solange die Plätze frei sind und keine weiteren Mitglieder warten, ist die Spieldauer unbegrenzt.
  2. Sind alle Plätze belegt und warten weitere Mitglieder, beträgt die Spieldauer 45 Minuten im Einzel und 60 Minuten im Doppel.
  3. Bei Erweiterung eines Einzels zu einem Doppel beträgt die Spieldauer 45 Minuten.
  4. Die normale Platzpflege (Abziehen und Linien fegen nach der Spielzeit) ist Bestandteil der Spieldauer. Erfordert der Platz eine Bewässerung, sind die antretenden Spieler berechtigt, ihren Spielbeginn um 15 Minuten durch Einhängen des Platzpflegeschildes zu verschieben.
  5. Für jugendliche Mitglieder gilt eine Sonderregelung, die in § 6 aufgeführt ist.

 

§ 5 Platzbelegung

  1. Die Plätze stehen den Mitgliedern von Tagesanbruch bis zum Eintritt der Dämmerung –Ausnahmen siehe §§ 7 bis 9- zur Verfügung; für jugendliche Spieler besteht eine Sonderregelung
    (§ 6)
  2. Mitglieder, die spielen möchten, hängen ihre Namensschilder als Spielausweis an die Platzbelegungstafel; der (die) Spielerausweis(e) des (der) Spielpartner(s) können mit aufgehangen werden. Einmal aufgehängte Spielausweise von Spielpaarungen dürfen nicht mehr ausgetauscht werden. Missbräuchliche Verwendung der Namensschilder kann geahndet werden.
  3. Zeitliche Platzreservierungen sind nicht möglich; d.h., bei noch nicht belegten Plätzen muß die frühest mögliche Spielzeit gewählt werden. Wer sich zum Zeitpunkt der fälligen Ablösung nicht auf dem Platz befindet, verliert seinen zu diesem Zeitpunkt fälligen Anspruch auf Benutzung des Platzes.
  4. Nach dem Spiel sind die Spielausweise sofort von der Platzbelegungstafel zu entfernen. Es können sich neue Spielpaarungen gemäß § 5 Abs. 2 bilden, solange Plätze frei sind.
  5. An den für jugendliche Mitglieder reservierten Spielzeiten gilt die vorstehende Regelung nicht (siehe § 6).

 

§ 6 Jugendliche

  1. Jugendliche Mitglieder haben montags bis freitags auf den Plätzen 5 und 6 bis 17 Uhr bevorrechtigtes Spielrecht und ab 17 Uhr gleiches Spielrecht wie Erwachsene. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen haben jugendliche Mitglieder auf den Plätzen 5 und 6 ganztags gleiches Spielrecht wie Erwachsene.
  2. Berufstätige Jugendlichen kann vom Vorstand Erwachsenenspielrecht eingeräumt werden.
  3. Weibliche Jugendliche, die in der Damen-Rangliste auf einem der ersten 9 Plätzen stehend und männliche Jugendliche, die auf einem der ersten 12 Plätzen der Herren-Rangliste stehen, erhalten automatisch Erwachsenenspielrecht.

 

§ 7 Mannschafts- und Jugendtraining

  1. Für das allgemeine Vereinstraining ist Platz 4 von montags bis freitags ganztätig und samstags bis 12.00 Uhr reserviert. Platz 5 steht montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr für Jugendtraining zur Verfügung. Das Training sollte möglichst nur unter Anleitung von Trainern bzw. Übungsleitern stattfinden.

Mit Genehmigung des Sport- bzw. Jugendwartes kann von der vorstehenden Regelung

abgewichen werden.

  1. Während der Club- und Stadtmeisterschaften  steht den Mitgliedern ein Platz für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung.

 

§ 8 Ranglistenspiele

  1. Der M-Platz ist vorrangig, Platz 1 ist nur samstags bis 14.00 Uhr (spätester Spielbeginn 12.30 Uhr) für Ranglistenspiele der Erwachsenen, einschl. der Jugendlichen mit Erwachsenenspielrecht reserviert. Auf Platz 1 angefangene Spiele können zu Ende gespielt werden.
  2. Platz 6 ist vorrangig montags bis freitags bis 17 Uhr (spätester Spielbeginn 16 Uhr) und samstags bis 14 Uhr (spätester Spielbeginn 12,30 Uhr) für Ranglistenspiele der Jugendlichen reserviert.
  3. Ranglistenspiele unterliegen nicht der Spieldauerbegrenzung (§ 4).
  4. Während den Meisterschaftsspielen der Mannschaften auf unserer Anlage sind Ranglisten-spiele nicht gestattet.

 

§ 9 Wettspielbetrieb

  1. An Turniertagen bleiben die vom Sportwart zu bestimmenden Plätze für die jeweils angegebene Zeit für die Turniermannschaften reserviert.
  2. Spieler(innen), die an einem Turnier bzw. an den Verbandspielen teilnehmen, haben an diesem Tage keine sonstige Spielberechtigung. Sie dürfen die Plätze nur benutzen, soweit keine anderen Mitglieder spielen oder ihren Spielausweis aufgehängt haben.

 

§ 10 Gastspielen

  1. Gastspieler sind montags bis samstags nur zusammen mit Clubmitgliedern zum Spiel zugelassen, sofern keine weiteren Mitglieder die Plätze beanspruchen. Eine bereits begonnene Spielzeit darf jedoch zu Ende gespielt werden.

Gastspieler dürfen in der Saison maximal an fünf Tagen auf der Anlage des LTC spielen. Die Gastspielgebühr beträgt 8 Euro. Jugendliche Gastspieler, Schüler und Studenten zahlen 3 Euro. Vor Spielbeginn hat der Gastgeber den Gast in die ausgelegte Liste im Clubhaus einzutragen und ein Gastspielschild an der Platzbelegungsliste einzuhängen.

  1.  Das jeweilige Clubmitglied ist für die Einziehung und Abführung der Gastspielgebühr an den Club verantwortlich und haftbar.

 

§ 11 Gültigkeit

Diese Spielordnung ersetzt diejenige vom 18.04.1980 sowie die Änderungen vom 01.04.1981 und 15.04.1983 und 06.04.1984 .

§ 12

Änderungen dieser Spielordnung werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Hierfür ist die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

 

Langenfeld, den 16. März 1989                                            Der Vorstand

 

Anmerkung: Eingearbeitet sind die in den Mitgliederversammlungen jeweils beschlossenen Änderungen bis einschließlich 2007

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